Seit dem 13. Juni 2014 gilt das „Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie“
Die Neuregelungen im Verbraucherrecht wirken sich auch auf die Arbeit der Makler aus: Verbraucher können Verträge über Dienstleistungen von Immobilienmaklern, die außerhalb von Geschäftsräumen oder über das Internet sowie per Telefon, E-Mail oder Brief geschlossen wurden, innerhalb von 14 Tagen widerrufen.